Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte
Stand: Januar 2023
1. Allgemeines
1.1 Der Lean Production Shop wird von der P-System-GmbH, Clayallee 174 B, 14195 Berlin (nachfolgend: „LPS“) betrieben, mit der auch alle über den Shop abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zustande kommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des LPS mit Verbrauchern (nachfolgend: „Besteller“). Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2 Für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden, die Sie unter www.lean-production-shop.com einsehen können und die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LPS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote des LPS sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot, die Auftragsbestätigung oder Lieferung/Leistungserbringung als Annahme des Angebots.
2.2 Die Bestellung über den Webshop stellt ein Angebot an LPS zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhalten Sie eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung ist keine verbindliche Annahme Ihres Angebots. Ein verbindliches Rechtsgeschäft kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung zustande.
2.3 Soweit in der Auftragsbestätigung keine abweichenden Konditionen angegeben werden, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig. Auch ohne Mahnung kommt der Besteller 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung in Verzug.
3. Lieferung und Verzug
3.1 Die Ware wird nach Bestelleingang produziert. Herstell- und Lieferzeiten sind daher von Faktoren abhängig, auf die LPS nur begrenzt Einfluss hat (Produktionskapazitäten, Lieferfähigkeit von Vormaterialien, Logistik-Kapazitäten etc.). Alle von LPS angegebenen Lieferfristen sind daher grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen oder Daten genannt.
3.2 Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt, in dem die Kaufsache das Lager von LPS verlässt oder zu dem LPS dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt hat.
4. Gewährleistung
4.1 Bodenmarkierungsbänder und andere klebende Produkte sind grundsätzlich nur für die dauerhafte Anbringung auf glatten, von öligen Substanzen und anderen Verunreinigungen gesäuberten Böden geeignet. Für einen spezifischen Anwendungszweck übernimmt LPS daher auch dann keine Gewährleistung, wenn ihr die Anwendung durch den Besteller bei Vertragsschluss bekannt war. Bei Zweifeln im Hinblick auf die Eignung für einen bestimmten Anwendungszweck sollte zunächst ein Muster bestellt und dieses in der konkreten Anwendungsumgebung geprüft werden.
4.2 Gegenüber angegebenen Maßen sind Toleranzen bis zu 2 mm möglich.
5. Auskünfte und technische Beratung
Die Auskünfte und Empfehlungen von LPS erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, LPS hat sich ausdrücklich und in Textform zur Erteilung von Auskünften und Empfehlungen verpflichtet. Ob ein Produkt auch für die speziellen Anwendungsfälle des Bestellers geeignet ist, hat der Besteller in eigenen Testreihen zu untersuchen. Auskünfte und Informationen durch LPS stellen keine Beschaffenheitszusage für dessen Produkte dar.
6. Rechtswahl, Erfüllungsort
6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von LPS ist der Sitz von LPS, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
6.2 Es gilt deutsches Recht, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.